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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Referat für Erwachsenenbildung im Ev. Kirchenkreis Recklinghausen

§ 1 Geltungsbereich

 Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

 

§ 2 Leistungen

1. Das Referat für Erwachsenenbildung macht Angebote der Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung.

2. Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.

3. Das Referat für Erwachsenenbildung verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines konkreten Lern bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.

 

§ 3 Teilnahmebedingungen

1. Die Veranstaltungen des Referates für Erwachsenenbildung sind für alle Menschen offen.

2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen wie z.B. besondere Qualifikationen, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit, Geschlecht etc. voraussetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besonderen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt. Erfüllen die Teilnehmenden diese Voraussetzungen nicht, können sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.

3. Die Teilnehmenden verpflichten sich, sich in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten der Veranstaltung mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen.

 

§ 4 Preise

 Die Preise der jeweiligen Veranstaltungen sind in dem Jahresprogramm und in den Einzelausschreibungen (Flyer) angegeben.

 

§ 5 Anmeldung

1. Die Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei dem Referat für Erwachsenenbildung berücksichtigt. Nach der  Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche verbindliche Anmeldebestätigung.

2. Sollte eine Veranstaltung im Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Im Falle des Freiwerdens eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnehmer darüber benachrichtigt und diese können sich für die Veranstaltung innerhalb einer durch das Referat für Erwachsenenbildung gesetzten Frist erneut anmelden.

 

§ 6 Zahlung

1. Der Preis der jeweiligen Veranstaltung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen unter Angabe des Kassenzeichens und der Rechnungsnummer als Verwendungszweck zu überweisen.

2. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.

3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Ev. Kirchenkreis sind die Teilnehmenden nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Ev. Kirchenkreis anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

 

§ 7 Rücktritt des Referates für Erwachsenenbildung

Das Referat für Erwachsenenbildung ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn eine angegebene  Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Teilnehmerzahl die Förderfähigkeit gefährdet oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. eine kurzfristige Erkrankung des Dozenten). In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.

 

§ 8 Rücktritt der Teilnehmenden

1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, falls nicht anders in der Ausschreibung angegeben.

2. Dies hat schriftlich zu erfolgen.

3.Wird der Rücktritt erst innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, haben die Teilnehmenden den vollen Veranstaltungspreis zu entrichten. Kann der freie Teilnahmeplatz jedoch durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer von der Warteliste besetzt werden, ist die Teilnahmegebühr nicht zu entrichten.

4. Soweit die Teilnehmenden ohne vorherige Rücktrittserklärung an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, steht ihnen kein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises zu.

5. Für einzelne Veranstaltungen können besondere Rücktrittsbedingungen gelten, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.

 

§ 9 Haftung des Ev. Kirchenkreises

Die Haftung des Ev. Kirchenkreises für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten.

 

§ 10 Teilnahmebescheinigung

Die Teilnehmenden können auf Nachfrage vom Referat für Erwachsenenbildung eine Teilnahmebestätigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erhalten.

 

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt.

 

Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen des Referates für Erwachsenenbildung verwendet werden. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ihre Daten sofort nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden, wenn sie dem Referat für Erwachsenenbildung diesen Wunsch mitteilen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz des Ev. Kirchenkreis Recklinghausen.

2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

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