Leitung
4.1 Leitungsstil
Leitung hat in unserer Kirche eine dienende Funktion. Sie dient dazu, dass die Kirche ihre Aufgaben in der Welt dem Evangelium gemäß erfüllen kann. Das Wahrnehmen von Leitungsaufgaben ist niemals Selbstzweck oder aus sich selbst heraus begründet.
Leitung geschieht im Bewusstsein, dass Jesus Christus selbst der Herr der Kirche ist und seine Gemeinde leitet durch Wort und Sakrament. Sie vertraut der Leitung des Geistes Gottes und lässt sich von ihm in die Pflicht nehmen.
Auf mittlerer Ebene tragen Leitungsverantwortliche Verantwortung dafür, dass angemessene Organisationsformen und Kommunikationswege vorhanden sind und Mitarbeitende für ihre Arbeit Unterstützung finden, indem sie den Rahmen und das Ziel ihrer Arbeit kennen.
Es ist für den Glauben klar, dass jeder Mensch von Gott geschenkte Gaben und besondere Fähigkeiten hat, dass Frauen und Männer zum verantwortlichen Handeln in dieser Welt berufen sind, dass die Taufe alle Menschen in gleicher Weise zum Zeugnis und Dienst in der Welt und in der Kirche beruft.
Ein am Evangelium orientiertes Leitungsverständnis sieht in jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ein Geschöpf Gottes. Es weiß auch darum, dass jeder Mensch von Gott geliebt ist und auf die Gnade angewiesen, weil er als Mensch schuldig wird. Dieses gilt auch für alle Menschen in Leitungsverantwortung. Sie werden schuldig, machen Fehler und stehen in einer Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dieses verändert nicht die Leitungsverantwortung, wohl aber die Haltung.
Zur Zeit besteht die größte Aufgabe von Leitung in der Gestaltung von Veränderung.
Auch in dieser Zeit soll Leitung in Form und Inhalt ein Dienst in und an der Kirche sein. Leitung soll auch in Zukunft eine Funktion der Kirche bleiben, die „keine Herrschaft begründet“.
Leitungsinstrumente sind also immer daran zu prüfen, ob sie der eigenen Leitungs-, Kooperations- und Kommunikationsstruktur, die dem kirchlichen Auftrag gemäß ist, entsprechen oder nicht. Die Instrumente sind ebenso wenig Selbstzweck wie die Leitungsaufgabe selbst.
4.2 Kreissynode
In der Unterscheidung von strategischer Leitung und Personalverantwortung (Personalführung) liegt die Verantwortung der Kreissynode bei der Grundausrichtung des Kirchenkreises: Konzeption, Leitlinien, Richtlinien, Haushalte. Die Entscheidungen der Kreissynode sind verbindliche konzeptionelle Handlungsgrundlagen für alle Verantwortlichen im Kirchenkreis.
4.3 Superintendentin/Superintendent
Das Amt der Superintendentin/des Superintendenten umfasst verschiedene Grundaufgaben:
Sie oder er führt den Vorsitz in der Kreissynode und im Kreissynodalvorstand und ist für die Ausführung der dort gefassten Beschlüsse verantwortlich.
Sie oder er ist für die Visitationen der Kirchengemeinden und für die kreiskirchlichen Dienste verantwortlich.
Sie oder er hat die allgemeine Aufsichtspflicht über die Kirchengemeinden.
Sie oder er hat die direkte Dienstaufsicht gegenüber den Mitarbeitenden des Kirchenkreises soweit dieses rechtlich geregelt ist; ebenso die Verantwortung für die Durchführung Regelmäßiger Mitarbeitendengespräche.
Sie oder er ist Seelsorgerin oder Seelsorger und Beraterin oder Berater der Pfarrerinnen und Pfarrer (KO Artikel 113). Sie oder er hat die Dienstaufsicht für Pfarrerinnen und Pfarrer (Pfarrdienstgesetz § 28).
Die Superintendentin oder der Superintendent ist geborener Vorsitzender/geborene Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis; sie oder er gehört dem Kuratorium der Ökumenischen Telefonseelsorge Recklinghausen an; sie oder er gehört dem Stiftungsbeirat der Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie im Kirchenkreis an.
Die Superintendentin oder der Superintendent repräsentiert den Kirchenkreis in der Region und vertritt ihn in der Öffentlichkeit.
4.4 Kreissynodalvorstand
Auf der Grundlage der Ordnung unserer Kirche, der kreiskirchlichen Regelungen und der Beschlüsse der Kreissynode nimmt der Kreissynodalvorstand die Leitungsverantwortung des Kirchenkreises wahr. Der Kreissynodalvorstand tagt in der Regel monatlich. Er ist verantwortlich beteiligt an den Visitationen im Kirchenkreis und trägt gemeinsam die Verantwortung während derZeit, in der die Kreissynode nicht tagt.
4.5 Ausschüsse
Die Kreissynode des Kirchenkreises Recklinghausen hat die Einsetzung folgender Ausschüsse laut Satzung beschlossen:
1. Finanzausschuss
2. Bauplanungsausschuss
3. Nominierungsausschuss
4. Pfarrstellenausschuss
5. Ausschuss Altenarbeit
6. Ausschuss Erwachsenenbildung
7. Frauenbeirat
8. Ausschuss für Gottesdienst und Kirchenmusik
9. Ausschuss für Kindertageseinrichtungen
10. Ausschuss für Industrie- und Sozialarbeit
11. Ausschuss für Ökumene, Mission und Weltverantwortung
12. Schulausschuss
13. Theologischer Ausschuss
14. Umweltausschuss
Durch die Kreissynode und den Kreissynodalvorstand werden Beauftragungen für bestimmte Grundaufgaben ausgesprochen.
4.6 Projektgruppen
Für besondere Aufgaben, die nicht eindeutig einem Ausschuss zuzuordnen sind oder einer anderen Arbeitsweise bedürfen, können Projektgruppen gebildet werden. Sie sollen in einem klar beschriebenen Zeitraum ein deutlich beschriebenes Ziel erreichen bzw. die Grundlage für eine weitere Entscheidung durch die Kreissynode oder den Kreissynodalvorstand erarbeiten.