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Zur Situation der Finanzen

Die Kirchensteuerzuweisung für den Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen ist im Soll von 1997 zu 2007 um ca. 41% gesunken (1). Auf den unerwartet heftigen Rückgang der Kirchensteuern im Jahr 1997 reagierte die Kreissynode mit dem Beschluss, die Verteilung zwischen Kirchenkreis und Kirchengemeinden prozentual zu budgetieren (2), um den Sparzwang auf beide Ebenen gleich zu verteilen. Dies hat sich bewährt und zu einer Befriedung in den schwierigen Anpassungsprozessen der letzten Jahre beigetragen; außerdem entspricht dieses Verfahren der traditionell großen und selbstbewussten Eigenständigkeit der Kirchengemeinden:

* Die Kirchengemeinden erhalten ihre Kirchensteuerzuweisung nach der Zahl der Gemeindeglieder, die Pfarrstellenpauschalen werden vorab von den Gemeinden gemeinsam getragen.
* Seit 2000 vergibt der gemeinsame Baufonds im Kirchenkreis nur noch rückzahlbare Zuschüsse (zinslos), seit 2005 erhalten die Gemeinden die frühere Zuweisung an den Baufonds direkt für ihre Bauunterhaltung.
* Die Diakonischen Werke in den Regionen haben sich 2001 mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis zusammengeschlossen, es erhält dafür pauschal 4,5% der Kirchensteuerzuweisung; den entsprechenden Betrag erhalten die Recklinghäuser Gemeinden für das einzige noch existierende regionale Werk.
* Nur wenige Aufgaben der Kirchengemeinden werden zentral über den Haushalt des Kirchenkreises finanziert, z.B. Versicherungen und eine Bezuschussung der regionalen hauptamtlichen Kirchenmusik.
* Ein gemeinsamer Härtefonds steht Gemeinden, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, zur Verfügung, wenn sie ein Sanierungskonzept vorlegen können; es gab bisher allerdings nur eine einzige Auszahlung.

Auf der Ebene des Kirchenkreises gibt es große Anstrengungen, den Haushalt dem Budget anzupassen. Seit Jahren werden alle personellen Veränderungen genutzt, um neben den Sachkosten auch im Personalbereich zu Einsparungen zu gelangen (3). Auch eine Betriebsvereinbarung über eine reduzierte Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) mit der Mitarbeiterschaft hat dazu beigetragen, dass betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden konnten. Mittelfristige Ziele in der Finanzstrategie auf Kirchenkreisebene sind:

* dauerhaft ein ausgeglichener Haushalt ohne Rücklagenentnahme
* Wiedererlangung inhaltlicher Gestaltungsmöglichkeiten
* weiterhin Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen
* Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Kreissynodalvorstand, Finanzausschuss und Verwaltung
* weitere Anpassung an zurückgehende Kirchensteuern: der negative Trend des zurückliegenden Jahrzehnts wird auch den aktuell positiven Einfluss der Konjunktur überdauern. Bei den drei Faktoren, die für das Kirchensteueraufkommen maßgeblich sind (Steuergesetzgebung, Konjunktur und demographische Entwicklung), wird die demographische Entwicklung weiterhin für eine negative Tendenz sorgen.
* Schaffung neuer Einnahmen durch Fundraising-Aktivitäten. Seit Anfang 2007 gibt es im Kirchenkreis eine „Arbeitsstelle Fundraising“, die schwerpunktmäßig als Beratungs- und Servicedienst für die Gemeinden konzipiert ist. Es sollen in möglichst allen Gemeinden Aktionen zum „Freiwilligen Kirchgeld“ eingeführt sein.
* Die „Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie im Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen“ hat im Jahr 2007 die Arbeit aufgenommen und kann einen dauerhaften Beitrag zur Finanzierung kirchlicher Arbeit leisten.
Die Stiftung trägt den Namen „Ernten und Säen – Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie“.

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(1) Unter Berücksichtigung der Verschiebungen durch das neue Finanzausgleichsgesetz seit 01.01.2005
(2) 77% für die Gemeinden und 23% für den Kirchenkreis, damit wurde die Relation unmittelbar vor dem Einbruch der Kirchensteuern fortgeschrieben.
(3) Mit Auflösungstendenzen bei einzelnen kreiskirchlichen Dienste, z.B. ist im Synodaljugendpfarramt von ursprünglich einer Pfarrstelle, drei Referentenstellen und zwei Verwaltungsstellen (Teildienst) nur eine Referentenstelle verblieben.