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Gestaltungsraum

Kap. III., 3 der Konzeption des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen

Auf dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte der Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen wurden die Überlegungen zur Bildung eines Gestaltungsraumes X durch den Beschluss der Landessynode 2001 von Anfang an begrüßt. Die nachbarschaftliche Nähe hat sich auch nach der Teilung der beiden Kirchenkreise durchgehalten, der regelmäßige Gesprächskontakt auf Kirchenkreisebene war ebenso selbstverständlich wie einzelne gemeinsame Synodalerklärungen (z.B. zum Bergbau) oder ein gemeinsam getragenes Schulreferat.
Der Gestaltungsraum X umfasst nun 10 Städte in zwei Kirchenkreisen. Zweimal jährlich treffen sich die Kreissynodalvorstände zu gemeinsamen Sitzungen (Kooperationsgremium). Über die verbindliche Zusammenarbeit im Gestaltungsraum wurden bisher folgende Vereinbarungen beschlossen:

  • Kirchenrechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Geschäftsführung für die Kreiskirchliche Verwaltung des      Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen und für das Kreiskirchenamt des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen (KitaX)
  • Gemeinsames Schulreferat mit Mediothek
  • Gemeinsames Qualitätshandbuch Krankenhausseelsorge (Regionalkonvent)