Aufkreuzen für die Gemeinde
Dies ist nur dort der Fall, wo es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als zu besetzende Plätze gibt. Im Kirchenkreis Recklinghausen wird in folgenden Kirchengemeinden und Wahlbezirken gewählt:
- Langenbochum-Scherlebeck in den Wahlbezirken Langenbochum und Scherlebeck
- Recklinghausen-Süd im Wahlbezirk Hochlarmark
- Haltern im Wahlbezirk Haltern-Stadt
- Marl im Wahlbezirk Marl-Mitte
Presbyterinnen und Presbyter werden für vier Jahre gewählt und leiten in dieser Zeit gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. Das Presbyterium ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens, kümmert sich um Mitarbeitende und Finanzen: Es vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also auch Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Das Presbyterium bestimmt den Kurs der evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft in bewegten Zeiten weitreichende Entscheidungen. Vielerlei Gaben, Fähigkeiten und Kompetenzen sind gefragt – ob Pädagogik, Kreativität und Fantasie, Organisationsentwicklung, Bauwesen oder Finanzen.
Wahlberechtigt sind alle evangelischen Gemeindeglieder des jeweiligen Wahlbezirks der Kirchengemeinde, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Sie sind eingeladen, am Wahlsonntag ihre Stimme abzugeben und so zur Bildung der Leitung der Kirchengemeinde beizutragen.
Text: uka/Bild: EKvW