Staatsanwälte und Lehrer informieren sich gemeinsam über die Justiz im Nationalsozialismus
KIRCHENKREIS Erstmalig kooperierte das Schulreferat bei einer Fortbildungsveranstaltung mit der Justizakademie NRW. Eine für junge Staatsanwältinnen und Staatsanwälte konzipierte Fortbildungsreihe der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus NRW“ zum 80 Jahrestag der Nürnberger Rassengesetze wurde für Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitgliedern der Christlich-jüdischen-Gesellschaft geöffnet. „Verhinderung weiterer Blutmischung“ nannte der Historiker Dr. Joseph Heid seinen eindrucksvollen Vortrag.
Die am 15. September 1935 „zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassenen sogenannten Nürnberger (Rassen-)Gesetze verboten die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Sie sollten der „Reinhaltung des deutschen Blutes“ dienen, einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Verstöße gegen das Gesetz wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und schwer bestraft. Über das Motiv der Gesetzgebung hieß es bei den NS-Juristen Stuckart/Globke: „Das Blutschutzgesetz zieht die Trennung zwischen jüdischem und deutschem Blut in biologischer Hinsicht“. Da nach Ansicht der NS-Rasseantisemiten nur von Seiten des Judentums eine akute Gefahr drohte, bezweckte das Gesetz in erster Linie die „Verhinderung weiterer Blutmischung“ mit Juden. Die sog. Nürnberger Gesetze erwiesen sich als der Anfang einer in der Geschichte beispiellosen Judenverfolgung, die mit der physischen Vernichtung endete.
Im Anschluss an das Referat führte der Richter Dirk Frenking als Leiter der Forschungsstelle die Teilnehmer durch die sehenswerte Dauerausstellung „Justiz und Nationalsozialismus“, in der auch die mangelnde Aufarbeitung des Justizwesens nach 1949 thematisiert . Die Ausstellung mit Ton- und Filmdokumenten in der Justizakademie ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Schulreferent Holm Schüler betonte nach der gemeinsamen Tagung, dass dem Bildungsbereich und der Rechtsprechung aktuell eine besondere Verantwortung zukommt, menschenverachtenden und diskriminierenden Tendenzen Fremden gegenüber mit aller Kraft Einhalt zu gebieten.
Dr. Heid betonte die wichtige Rolle der Öffentlichkeit: "Vielleicht wäre Auschwitz verhindert worden, wenn nach der Progromnacht 1938 zehntausende Bürger auf der Straße dagegen protestiert hätten."
Text: hs/Foto: privat